Auf den Weg gebrachte Maßnahmen und Gesetze in der 19. Wahlperiode


 
Woran wir aktuell arbeiten

Grundrente (Gesetzentwurf am 22. Mai 2019 vorgestellt)

§  Für Menschen, die mind. 35 Jahre gearbeitet, Kinder großgezogen oder Angehörige gepflegt haben und trotzdem eine sehr kleine Rente erhalten

§  Sie erhalten einen Zuschlag auf ihre Rente, der von den erworbenen Entgeltpunkten abhängt

§  Beispiel: Friseurin hat nach 40 Beitragsjahren eine Rente von 512 € à durch den Zuschlag hätte sie eine Grundrente von 960 €

§  Rund 3 Mio. Menschen werden profitieren, davon 80 % Frauen

Klimaschutzgesetz (Gesetzentwurf am 20. März 2019 vorgestellt)

§  Ziel: Vereinbarte Klimaschutzziele einhalten, d. h. bis 2030 55%, bis 2050 80-95% weniger Treibausgase als 1990

§  Um das zu schaffen, soll das Gesetz den einzelnen Sektoren (Industrie, Gebäude, Verkehr etc.) klare CO2-Einsparziele vorschreiben

§  Gesetz soll noch 2019 verabschiedet werden

Nachunternehmerhaftung Paketbranche (am 14. Mai im Koalitionsausschuss beschlossen)

§  Große Paketdienste müssen Sozialabgaben für Subunternehmer nachzahlen, wenn die Löhne unterhalb vom Mindestlohn zahlen

§  Dadurch sollen Mitarbeiter in Paketbranche besser bezahlt werden

Fachkräfteeinwanderungsgesetz (am 9. Mai 2019 in 1. Lesung im Bundestag beraten)

§  Hintergrund: Deutschlands Wirtschaft stark von ausländischen Fachkräften abhängig

§  Gesetz soll Zuwanderung aus Nicht-EU-Staaten in den Arbeitsmarkt bedarfsgerecht steuern

§  Neben Akademikern können künftig auch Menschen mit Berufsausbildung einwandern; auch in Berufen ohne akuten Personalmangel

§  Ausländische Fachkräfte können für bis zu 6 Monate in Deutschland bleiben, um sich einen Job zu suchen à Voraussetzung: Sie bestreiten Lebensunterhalt selbst

Mindestausbildungsvergütung (am 15. Mai 2019 im Kabinett verabschiedet)

§  Faire Bezahlung für Auszubildende à soll Ausbildungsberufe attraktiver machen

§  Wer 2020 sein erstes Ausbildungsjahr absolviert, erhält 515€; wer 2021 anfängt erhält 550€ àAnfangsgehalt steigt mit der Zeit

§  Im zweiten Ausbildungsjahr steigt die Vergütung um 18%, im dritten um 35%

 
 

Wohngeldreform (am 8. Mai 2019 im Kabinett verabschiedet)

§  Durchschn. Wohngeld für 2-Personenhaushalt steigt ab 2020 von 145 auf 190 € pro Monat

§  Ab 2022 wird Wohngeld alle zwei Jahre an Miet- und Einkommensentwicklung angepasst

§  Hohe Mieten in z. B. Großstädten werden stärker bezuschusst

§  Ab 2020 haben rund 660.000 Menschen Anspruch auf Wohngeld, 180.000 mehr als bislang

 

Was wir bereits verabschiedet haben

Rentenpaket (am 8. November 2018 im Bundestag verabschiedet)

§  Doppelte Haltelinie bis 2025: Rentenniveau mind. 48 %, Rentenbeiträge max. 20 %

§  Verbesserte Erwerbsminderungsrente: Erhöhung der Zurechnungszeit auf 65 Jahre und 8 Monate in 2019 und ab 2020 schrittweise auf 67 Jahre

§  Verbesserte Mütterrente: Alle Eltern von vor 1992 geborenen Kindern kriegen zusätzlich einen halben Rentenpunkt

§  Knapp 3,5 Millionen Geringverdiener werden bei Beiträgen entlastet ohne Renteneinbußen

Rentenkommission (eingesetzt am 6. Juni 2018)

§  Erarbeitet Vorschläge, wie Rentensystem nach 2025 dauerhaft stabilisiert werden kann

§  Stellt bis März 2020 konkrete Vorschläge vor

Brückenteilzeit (am 18. Oktober 2018 im Bundestag verabschiedet)

§  Schafft gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit (zwischen 1-5 Jahre), danach Rückkehrrecht in Vollzeit

§  Voraussetzungen: Mitarbeiter arbeiten seit mind. sechs Monaten im Betrieb; Unternehmen hat mehr als 45 Mitarbeiter

Sozialer Arbeitsmarkt (am 8. November 2018 im Bundestag verabschiedet)

§  Langzeitarbeitslose in Arbeit bringen: Personen, die mind. 6 von 7 Jahren ALG II beziehen, werden bis zu 5 Jahre durch Lohnkostenzuschüsse in versicherungspflichtige Jobs gebracht

è In ersten 2 Jahren 100 % Zuschuss zum Tariflohn, danach 10 Prozentpunkte weniger pro Jahr

§  Langzeitarbeitslosigkeit verhindern: Lohnkostenzuschüsse über 2 Jahre für Personen, die seit mind. 2 Jahren arbeitslos sind

è Im ersten Jahr 75 % Zuschuss, im zweiten Jahr 50 %

§  Bei beiden Instrumenten werden die Teilnehmer nebenbei gezielt gefördert, um Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen

 

BAfög-Reform (am 16. Mai 2019 im Bundestag verabschiedet)

§  Förderhöchstsatz steigt von 735 auf 861 € monatlich

§  Wohnzuschlag für Studierende, die nicht mehr bei Eltern wohnen, steigt von 250 auf 325 €

§  Einkommensfreibeträge der Eltern steigen bis 2021 um insg. 16 % à dadurch haben künftig mehr Menschen Anspruch auf BAföG

§  Schonvermögen von Studierenden steigt ab 2020 von 7.500 auf 8.200 €

Gute-Kita-Gesetz (am 14. Dezember 2018 im Bundestag verabschiedet)

§  Soll Qualität der Kitas erhöhen und Eltern bei Gebühren entlasten à insg. 5,5 Milliarden € vom Bund von 2019-2022

§  Länder schließen individuelle Verträge mit Bund, wofür sie das Geld verwenden wollen

§  Familien mit geringem Einkommen zahlen bundesweit keine Elternbeiträge mehr

§  Elternbeiträge sollen künftig gestaffelt werden, d.h. Eltern mit höherem Einkommen zahlen mehr als Eltern mit geringerem Einkommen

Pflegepersonalstärkungsgesetz (am 9. November 2018 im Bundestag verabschiedet)

§  Schafft Voraussetzungen für 13.000 neue Stellen in stationärer Altenpflege

§  Jede neue bzw. aufgestockte Stelle in Krankenhäusern wird künftig vollständig von der Krankenversicherung finanziert

§  Auch Tarifsteigerungen in der Krankenpflege werden rückwirkend ab 1. Januar 2018 vollständig von der Krankenversicherung finanziert

Paritätische Finanzierung der Krankenversicherung
(am 18. Oktober 2018 im Bundestag verabschiedet)

§  Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen wieder zu gleichen Teilen den Beitrag zur Krankenversicherung

§  Krankenkassen mit zu hohen Rücklagen dürfen ihren Zusatzbeitrag nicht mehr anheben

Familienentlastungsgesetz (am 8. November 2018 im Bundestag verabschiedet)

§  Ab 1. Juli 2019 gibt es 10 € mehr Kindergeld und eine entsprechende Erhöhung des Kinderfreibetrages

§  Der jährliche steuerliche Grundfreibetrag soll ab 1. Januar 2019 steigen (bisher 9.000 €, ab 2019 9.168 €, ab 2020 9.408 €)

§  Kalte Progression wird durch Verschiebung des Steuertarifs ab 2019 ausgeglichen

Starke-Familien-Gesetz (am 21. März 2019 im Bundestag verabschiedet)

§  Zum 1.7.19 wird der Kinderzuschlag von 170 auf 185 € pro Kind erhöht

§  1,2 Millionen Kinder mehr als bislang haben dann Anspruch auf den Zuschlag

§  Schulstarterpaket steigt von 100 auf 150 €

§  Kosten für Mittagessen in Schule, Kita oder Kindertagespflege sowie für Schülerbeförderung werden übernommen

 

Qualifizierungschancengesetz (am 30. November 2018 im Bundestag verabschiedet)

§  Bundesagentur für Arbeit kann künftig besser Arbeitnehmer durch Weiterbildung unterstützen

§  Wer in 30 (bisher 24) Monaten mind. 12 gearbeitet hat, bekommt künftig ALG I

§  Arbeitslosenversicherungsbeitrag wird ab 2019 um 0,4 % gesenkt plus eine befristete Senkung um 0,1 % bis 2022

Einer-für-alle-Klage (am 14. Juni 2018 im Bundestag verabschiedet)

§  Hilft aktuell Betroffenen im VW-Prozess

§  Haben mindestens zehn Verbraucher vergleichbaren Schaden erlitten, bündelt Verbraucherschutzverband die einzelnen Klagen

§  Verband macht aus Einzelklagen eine „Einer-für-alle-Klage“, wodurch Verjährungsfrist gestoppt wird

§  Klage wird in einem Klageregister öffentlich gemacht, jeder Verbraucher bundesweit mit ähnlichem Schaden kann sich kostenlos eintragen

§  Wenn in zwei Monaten mind. 50 Verbraucher im Register stehen, beginnt der Prozess

§  Verbraucher können Prozessende abwarten – ohne, dass ihnen Kosten entstehen

Grundgesetzänderungen, u.a. Kooperationsverbot und Sozialer Wohnungsbau
(am 29. November 2018 im Bundestag verabschiedet)

§  Voraussetzung, damit der Bund die Länder und Kommunen gezielter beim sozialen Wohnungsbau und bei Investitionen in Schulen unterstützen kann

§  Dadurch sollen mehr bezahlbarer Wohnraum und modernere Schulen geschaffen werden

§  Wichtiges Projekt ist der„Digitalpakt Schule“:

§  Bund investiert 5 Milliarden € bis 2024 in die Digitalisierung der Schulenà entspricht ca. 500 € pro Schüler

§  Geld soll z. B. für Computer, Tablets, schnelleres WLAN oder digitale Weiterbildung der Lehrer genutzt werden

§  NRW soll ca. 1 Milliarde € erhalten

§  Am 17. Mai ist der Pakt offiziell in Kraft getreten à die ersten Schulen sollen noch 2019 Geld erhalten

Baukindergeld (Antrag ab dem 18. September 2018 möglich)

§  Unterstützt Familien beim erstmaligen Kauf oder Neubau von Wohneigentum zur Selbstnutzung, gilt rückwirkend ab 1. Januar 2018

§  Wird bis zu Einkommensgrenze von 75.000 € pro Jahr (+15.000 € pro Kind) zu versteuerndem Haushaltseinkommen gezahlt

§  Zuschuss von 1.200 € pro Kind und Jahr für insgesamt zehn Jahre à 12.000 € insgesamt pro Kind

§  Neubauten werden gefördert, wenn Baugenehmigung zwischen 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2020 erteilt wurde

§  Kauf von Neu- oder Bestandsbauten wird gefördert, wenn Kaufvertrag zwischen 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2020 unterzeichnet wurde

Mietrechtsanpassungsgesetz (am 29. November 2018 im Bundestag verabschiedet)

§  Vermieter werden verpflichtet, Mietern vor Abschluss des Mietvertrages zu informieren, ob und warum die Miete höher ist als durch die Mietpreisbremse erlaubt

§  Mieter können künftig einfacher gegen zu hohe Mieten vorgehen

§  In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten dürfen Vermieter nur noch 8 % statt 11 % der Modernisierungskosten auf die Miete aufschlagen

§  Gezieltes „Herausmodernisieren“ wird als Straftat geahndet (bis zu 100.000 € Bußgeld)

Kohlekommission (eingesetzt am 6. Juni 2018)

§  Ziel: Szenario für den Ausstieg aus Braunkohle vorbereiten

§  Wichtig Frage dabei: Wie gelingt der Kohleausstieg sozialverträglich?

§  Hat am 26. Januar 2019 den Abschlussbericht vorgelegt:

§  Kompletter Ausstieg bis spätestens 2038

§  Zwischenetappen festgelegt, um Ausstiegsziel zu erreichen, z. B. Ausbau Erneuerbarer Energien bis 2030 auf 65% erhöhen

§  Etappenziele sollen regelmäßig überprüft werden

§  Bund soll Strukturwandel in den betroffenen Ländern durch Geld und neu geschaffene Arbeitsplätze unterstützen

Erhöhung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau
(Am 23. November 2018 im Bundestag verabschiedet)

§  Aufstockung der Mittel im Haushalt 2019 um 500 Mio. € auf 1,5 Mrd. €

§  2 Mrd. € für sozialen Wohnungsbau in den Jahren 2020 und 2021

Die SPD liefert