Soziale Stadt Dortmund

SPD-Bundestagsfraktion zur Reform der Pflegeversicherung

Reform der Pflegeversicherung der SPD-Bundestagsfraktion 01.pdf

 


 

Aufgrund des Berichtes zur sozialen Lage in Dortmund hat der Unterbezirksvorstand der SPD in Dortmund eine gemeinsame Kommission (aus Mitgliedern der Partei, der Ratsfraktion und externen Fachleuten) eingerichtet, die sich mit der geschilderten Situation befasst, die Fakten hinterfragt und näher untersucht sowie der Partei Maßnahmen vorschlägt, die die Situation der betroffenen Menschen verbessern könnte. Der Unterbezirksvorstand und der Unterbezirksbeirat haben einen ersten Bericht der Kommission diskutiert.

Aus dem Ergebnis dieser Diskussion werden folgende erste Maßnahmen vorgeschlagen:

Die Kommission „Zukunft der Arbeit“ des Unterbezirksvorstandes wird beauftragt, ein Konzept zur Wirtschaftsförderung für Dortmund zu entwickeln.

Die Stadt Dortmund schafft mindestens 100 zusätzliche Arbeitsplätze für Aufgaben im öffentlichen Bereich im Rahmen des Bundesprogramms „Sozialer Arbeitsmarkt“ für Langzeitarbeitslose mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen.

Bedürftigen Kindern werden in Form von Sachleistungen durch die Schulen die notwendigen Unterrichtsmaterialien (Lernmittel) zur Verfügung gestellt. Der Etat der Schulen wird entsprechend aufgestockt.

Ein Sozialticket wird eingeführt. Der Eigenanteil der Bedürftigen soll 20,00 € nicht übersteigen.

Darüber hinaus wird empfohlen:

Die soziale Infrastruktur in den drei besonders betroffenen Stadtbezirken (Innen-Nord, Eving, Scharnhorst) ist vorrangig zu untersuchen, in Hinblick auf:

Ausreichende Anzahl von Kita-Plätzen,

Zustand der Schulen (Gebäude, Ausstattung, Anzahl der Lehrer/innen),

Wohnsituation, Wohnumfeld, Versammlungsstätten.

Mit Fachleuten über die Förderung von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen zu diskutieren und Vorschläge (z.B. Mittagessen in Schulen und Kitas oder aufsuchende Jugendarbeit) zu erarbeiten.

 

SPD Unterbezirksbeirat am 22.11.2007

- Beiratssitzung am 22. August 2007 -

 

Beschluss:

Der Beirat begrüßt die Absicht, mit dem Projekt „Verwaltung 2020“ die Dienstleistungen der Stadt Dortmund für ihre Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft durch die Bereitstellung kompetenter und ihrer Lebenssituation angemessener Service-Leistungen zu verbessern. Gleichermaßen unterstützt der Beirat, dass sich dieses umfassende Reformprojekt nicht nur auf Leistungen erstreckt, zu denen die Stadt Dortmund rechtlich verpflichtet ist, sondern auch auf die qualitative Verbesserung freiwilliger Leistungen ausgerichtet ist, um das Profil der Stadt Dortmund nachhaltig zu stärken. Oberstes Ziel dieses Projektes ist damit die Steigerung der Kundenfreundlichkeit der Stadtverwaltung.

Der Beirat erwartet, dass im laufenden Reformprozess alle Anforderungen an die Stadtverwaltung auf Sinnhaftigkeit zu überprüfen sind. Die Dienstleistungen und Doppelarbeit sind auf Notwendigkeit zu prüfen. Das Projekt wird Schnittstellen und Prozesse optimieren, um zu Arbeits- und Kosteneinsparungen zu gelangen.

Der Beirat stellt fest, dass diese neue Dimension der Verwaltungsreform nur gemeinsam mit den Beschäftigten der Stadtverwaltung Dortmund verwirklicht werden kann. Nur motiviertes und leistungsbereites Personal ist der Garant dafür, dass das Projekt „Verwaltung 2020“ seine Ziele erreicht. Bei der Einführung neuer Techniken ist deshalb darauf zu achten, dass die Umsetzung von ausreichender Qualifizierung und der notwendigen Sozialverträglichkeit getragen wird. Für die notwendigen Personalveränderungen sind individuelle Personalentwicklungspläne mit der im Reformprozess beteiligten Personalvertretung abzustimmen. Die Beschäftigten sind nach der Ist-Analyse und vor dem Beginn der Prozessumsetzung für ihre zukünftigen Aufgaben zu qualifizieren. Die Beschäftigten werden erst nach entsprechender Qualifikation in ihr neues Aufgabengebiet umgesetzt.

Der Beirat stellt die Notwendigkeit fest, dass bei der Stadt Dortmund auch im Bereich der Personalkosten Einsparungen notwendig sind, damit ein Haushaltsicherungs­konzept für die Stadt vermieden werden und die eigene Handlungsfähigkeit erhalten bleiben kann.

Der Beirat begrüßt die geltende Dienstvereinbarung bei der Stadt Dortmund zur sozialverträglichen Umsetzung von Reformprozessen und geht davon aus, dass sie auch über 2009 hinaus für die Dauer der kommenden Ratsperiode verlängert wird. Er spricht sich dafür aus, dass es auch nach 2009 keine betriebsbedingten Kündigungen bei der Stadtverwaltung geben wird.

Der Beirat stellt fest, dass die Beteiligung der Personalvertretung im Prozess des Projektes Verwaltung 2020 zur Zeit nicht ausreichend und daher zu verstärken ist.

Vor diesem Hintergrund fordert der Beirat die politischen Akteure in Rat und Verwaltung auf, folgende Initiativen zu ergreifen bzw. Maßnahmen umzusetzen:

 

Die Ratsfraktion lässt sich vierteljährlich über den Stand des Projektes von Verwaltung und Personalrat unterrichten.

Es ist durch geeignete Maßnahmen ein effiziente Beteiligung des Personalrates am Prozess analog der Verwaltungsreform den 90er Jahren sicher zu stellen. Über die Details sollen sich Stadtverwaltung und Personalrat einigen.

Die Verwaltung entwickelt ein umfassendes Personalentwicklungs- und Qualifizierungskonzept für die Beschäftigten, die von den Reformpro­zessen unmittelbar betroffen sind und deshalb an anderer Stelle in der Stadtverwaltung eingesetzt werden sollen. Die Beschäftigten werden erst nach entsprechender Qualifikation in ihr neues Aufgabengebiet umgesetzt.

Das Projekt Verwaltung 2020 wird durch externe Moderation begleitet. Die Verwaltung wird dazu zusammen und einvernehmlich mit der Personalvertretung einen geeigneten Berater/Mediator oder ein Beratungsunternehmen auswählen.