


Auf den Weg gebrachte Maßnahmen und Gesetze in der 19. Wahlperiode
Woran wir aktuell arbeiten
Grundrente (Gesetzentwurf am 22. Mai 2019 vorgestellt)
§ Für Menschen, die mind. 35 Jahre gearbeitet, Kinder großgezogen oder Angehörige gepflegt haben und trotzdem eine sehr kleine Rente erhalten
§ Sie erhalten einen Zuschlag auf ihre Rente, der von den erworbenen Entgeltpunkten abhängt
§ Beispiel: Friseurin hat nach 40 Beitragsjahren eine Rente von 512 € à durch den Zuschlag hätte sie eine Grundrente von 960 €
§ Rund 3 Mio. Menschen werden profitieren, davon 80 % Frauen
Klimaschutzgesetz (Gesetzentwurf am 20. März 2019 vorgestellt)
§ Ziel: Vereinbarte Klimaschutzziele einhalten, d. h. bis 2030 55%, bis 2050 80-95% weniger Treibausgase als 1990
§ Um das zu schaffen, soll das Gesetz den einzelnen Sektoren (Industrie, Gebäude, Verkehr etc.) klare CO2-Einsparziele vorschreiben
§ Gesetz soll noch 2019 verabschiedet werden
Nachunternehmerhaftung Paketbranche (am 14. Mai im Koalitionsausschuss beschlossen)
§ Große Paketdienste müssen Sozialabgaben für Subunternehmer nachzahlen, wenn die Löhne unterhalb vom Mindestlohn zahlen
§ Dadurch sollen Mitarbeiter in Paketbranche besser bezahlt werden
Fachkräfteeinwanderungsgesetz (am 9. Mai 2019 in 1. Lesung im Bundestag beraten)
§ Hintergrund: Deutschlands Wirtschaft stark von ausländischen Fachkräften abhängig
§ Gesetz soll Zuwanderung aus Nicht-EU-Staaten in den Arbeitsmarkt bedarfsgerecht steuern
§ Neben Akademikern können künftig auch Menschen mit Berufsausbildung einwandern; auch in Berufen ohne akuten Personalmangel
§ Ausländische Fachkräfte können für bis zu 6 Monate in Deutschland bleiben, um sich einen Job zu suchen à Voraussetzung: Sie bestreiten Lebensunterhalt selbst
Mindestausbildungsvergütung (am 15. Mai 2019 im Kabinett verabschiedet)
§ Faire Bezahlung für Auszubildende à soll Ausbildungsberufe attraktiver machen
§ Wer 2020 sein erstes Ausbildungsjahr absolviert, erhält 515€; wer 2021 anfängt erhält 550€ àAnfangsgehalt steigt mit der Zeit
§ Im zweiten Ausbildungsjahr steigt die Vergütung um 18%, im dritten um 35%
Wohngeldreform (am 8. Mai 2019 im Kabinett verabschiedet)
§ Durchschn. Wohngeld für 2-Personenhaushalt steigt ab 2020 von 145 auf 190 € pro Monat
§ Ab 2022 wird Wohngeld alle zwei Jahre an Miet- und Einkommensentwicklung angepasst
§ Hohe Mieten in z. B. Großstädten werden stärker bezuschusst
§ Ab 2020 haben rund 660.000 Menschen Anspruch auf Wohngeld, 180.000 mehr als bislang
Was wir bereits verabschiedet haben
Rentenpaket (am 8. November 2018 im Bundestag verabschiedet)
§ Doppelte Haltelinie bis 2025: Rentenniveau mind. 48 %, Rentenbeiträge max. 20 %
§ Verbesserte Erwerbsminderungsrente: Erhöhung der Zurechnungszeit auf 65 Jahre und 8 Monate in 2019 und ab 2020 schrittweise auf 67 Jahre
§ Verbesserte Mütterrente: Alle Eltern von vor 1992 geborenen Kindern kriegen zusätzlich einen halben Rentenpunkt
§ Knapp 3,5 Millionen Geringverdiener werden bei Beiträgen entlastet ohne Renteneinbußen
Rentenkommission (eingesetzt am 6. Juni 2018)
§ Erarbeitet Vorschläge, wie Rentensystem nach 2025 dauerhaft stabilisiert werden kann
§ Stellt bis März 2020 konkrete Vorschläge vor
Brückenteilzeit (am 18. Oktober 2018 im Bundestag verabschiedet)
§ Schafft gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit (zwischen 1-5 Jahre), danach Rückkehrrecht in Vollzeit
§ Voraussetzungen: Mitarbeiter arbeiten seit mind. sechs Monaten im Betrieb; Unternehmen hat mehr als 45 Mitarbeiter
Sozialer Arbeitsmarkt (am 8. November 2018 im Bundestag verabschiedet)
§ Langzeitarbeitslose in Arbeit bringen: Personen, die mind. 6 von 7 Jahren ALG II beziehen, werden bis zu 5 Jahre durch Lohnkostenzuschüsse in versicherungspflichtige Jobs gebracht
è In ersten 2 Jahren 100 % Zuschuss zum Tariflohn, danach 10 Prozentpunkte weniger pro Jahr
§ Langzeitarbeitslosigkeit verhindern: Lohnkostenzuschüsse über 2 Jahre für Personen, die seit mind. 2 Jahren arbeitslos sind
è Im ersten Jahr 75 % Zuschuss, im zweiten Jahr 50 %
§ Bei beiden Instrumenten werden die Teilnehmer nebenbei gezielt gefördert, um Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen
BAfög-Reform (am 16. Mai 2019 im Bundestag verabschiedet)
§ Förderhöchstsatz steigt von 735 auf 861 € monatlich
§ Wohnzuschlag für Studierende, die nicht mehr bei Eltern wohnen, steigt von 250 auf 325 €
§ Einkommensfreibeträge der Eltern steigen bis 2021 um insg. 16 % à dadurch haben künftig mehr Menschen Anspruch auf BAföG
§ Schonvermögen von Studierenden steigt ab 2020 von 7.500 auf 8.200 €
Gute-Kita-Gesetz (am 14. Dezember 2018 im Bundestag verabschiedet)
§ Soll Qualität der Kitas erhöhen und Eltern bei Gebühren entlasten à insg. 5,5 Milliarden € vom Bund von 2019-2022
§ Länder schließen individuelle Verträge mit Bund, wofür sie das Geld verwenden wollen
§ Familien mit geringem Einkommen zahlen bundesweit keine Elternbeiträge mehr
§ Elternbeiträge sollen künftig gestaffelt werden, d.h. Eltern mit höherem Einkommen zahlen mehr als Eltern mit geringerem Einkommen
Pflegepersonalstärkungsgesetz (am 9. November 2018 im Bundestag verabschiedet)
§ Schafft Voraussetzungen für 13.000 neue Stellen in stationärer Altenpflege
§ Jede neue bzw. aufgestockte Stelle in Krankenhäusern wird künftig vollständig von der Krankenversicherung finanziert
§ Auch Tarifsteigerungen in der Krankenpflege werden rückwirkend ab 1. Januar 2018 vollständig von der Krankenversicherung finanziert
Paritätische Finanzierung der Krankenversicherung
(am 18. Oktober 2018 im Bundestag verabschiedet)
§ Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen wieder zu gleichen Teilen den Beitrag zur Krankenversicherung
§ Krankenkassen mit zu hohen Rücklagen dürfen ihren Zusatzbeitrag nicht mehr anheben
Familienentlastungsgesetz (am 8. November 2018 im Bundestag verabschiedet)
§ Ab 1. Juli 2019 gibt es 10 € mehr Kindergeld und eine entsprechende Erhöhung des Kinderfreibetrages
§ Der jährliche steuerliche Grundfreibetrag soll ab 1. Januar 2019 steigen (bisher 9.000 €, ab 2019 9.168 €, ab 2020 9.408 €)
§ Kalte Progression wird durch Verschiebung des Steuertarifs ab 2019 ausgeglichen
Starke-Familien-Gesetz (am 21. März 2019 im Bundestag verabschiedet)
§ Zum 1.7.19 wird der Kinderzuschlag von 170 auf 185 € pro Kind erhöht
§ 1,2 Millionen Kinder mehr als bislang haben dann Anspruch auf den Zuschlag
§ Schulstarterpaket steigt von 100 auf 150 €
§ Kosten für Mittagessen in Schule, Kita oder Kindertagespflege sowie für Schülerbeförderung werden übernommen
Qualifizierungschancengesetz (am 30. November 2018 im Bundestag verabschiedet)
§ Bundesagentur für Arbeit kann künftig besser Arbeitnehmer durch Weiterbildung unterstützen
§ Wer in 30 (bisher 24) Monaten mind. 12 gearbeitet hat, bekommt künftig ALG I
§ Arbeitslosenversicherungsbeitrag wird ab 2019 um 0,4 % gesenkt plus eine befristete Senkung um 0,1 % bis 2022
Einer-für-alle-Klage (am 14. Juni 2018 im Bundestag verabschiedet)
§ Hilft aktuell Betroffenen im VW-Prozess
§ Haben mindestens zehn Verbraucher vergleichbaren Schaden erlitten, bündelt Verbraucherschutzverband die einzelnen Klagen
§ Verband macht aus Einzelklagen eine „Einer-für-alle-Klage“, wodurch Verjährungsfrist gestoppt wird
§ Klage wird in einem Klageregister öffentlich gemacht, jeder Verbraucher bundesweit mit ähnlichem Schaden kann sich kostenlos eintragen
§ Wenn in zwei Monaten mind. 50 Verbraucher im Register stehen, beginnt der Prozess
§ Verbraucher können Prozessende abwarten – ohne, dass ihnen Kosten entstehen
Grundgesetzänderungen, u.a. Kooperationsverbot und Sozialer Wohnungsbau
(am 29. November 2018 im Bundestag verabschiedet)
§ Voraussetzung, damit der Bund die Länder und Kommunen gezielter beim sozialen Wohnungsbau und bei Investitionen in Schulen unterstützen kann
§ Dadurch sollen mehr bezahlbarer Wohnraum und modernere Schulen geschaffen werden
§ Wichtiges Projekt ist der„Digitalpakt Schule“:
§ Bund investiert 5 Milliarden € bis 2024 in die Digitalisierung der Schulenà entspricht ca. 500 € pro Schüler
§ Geld soll z. B. für Computer, Tablets, schnelleres WLAN oder digitale Weiterbildung der Lehrer genutzt werden
§ NRW soll ca. 1 Milliarde € erhalten
§ Am 17. Mai ist der Pakt offiziell in Kraft getreten à die ersten Schulen sollen noch 2019 Geld erhalten
Baukindergeld (Antrag ab dem 18. September 2018 möglich)
§ Unterstützt Familien beim erstmaligen Kauf oder Neubau von Wohneigentum zur Selbstnutzung, gilt rückwirkend ab 1. Januar 2018
§ Wird bis zu Einkommensgrenze von 75.000 € pro Jahr (+15.000 € pro Kind) zu versteuerndem Haushaltseinkommen gezahlt
§ Zuschuss von 1.200 € pro Kind und Jahr für insgesamt zehn Jahre à 12.000 € insgesamt pro Kind
§ Neubauten werden gefördert, wenn Baugenehmigung zwischen 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2020 erteilt wurde
§ Kauf von Neu- oder Bestandsbauten wird gefördert, wenn Kaufvertrag zwischen 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2020 unterzeichnet wurde
Mietrechtsanpassungsgesetz (am 29. November 2018 im Bundestag verabschiedet)
§ Vermieter werden verpflichtet, Mietern vor Abschluss des Mietvertrages zu informieren, ob und warum die Miete höher ist als durch die Mietpreisbremse erlaubt
§ Mieter können künftig einfacher gegen zu hohe Mieten vorgehen
§ In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten dürfen Vermieter nur noch 8 % statt 11 % der Modernisierungskosten auf die Miete aufschlagen
§ Gezieltes „Herausmodernisieren“ wird als Straftat geahndet (bis zu 100.000 € Bußgeld)
Kohlekommission (eingesetzt am 6. Juni 2018)
§ Ziel: Szenario für den Ausstieg aus Braunkohle vorbereiten
§ Wichtig Frage dabei: Wie gelingt der Kohleausstieg sozialverträglich?
§ Hat am 26. Januar 2019 den Abschlussbericht vorgelegt:
§ Kompletter Ausstieg bis spätestens 2038
§ Zwischenetappen festgelegt, um Ausstiegsziel zu erreichen, z. B. Ausbau Erneuerbarer Energien bis 2030 auf 65% erhöhen
§ Etappenziele sollen regelmäßig überprüft werden
§ Bund soll Strukturwandel in den betroffenen Ländern durch Geld und neu geschaffene Arbeitsplätze unterstützen
Erhöhung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau
(Am 23. November 2018 im Bundestag verabschiedet)
§ Aufstockung der Mittel im Haushalt 2019 um 500 Mio. € auf 1,5 Mrd. €
§ 2 Mrd. € für sozialen Wohnungsbau in den Jahren 2020 und 2021
Die SPD liefert
